Frage an Karlsruhe: Beging Klein Kriegsverbrechen?

Bundesanwaltschaft zeigt sich wenig geneigt zu Untersuchung des Bombenangriffs / Minister Guttenberg nennt tödlichen Luftschlag angemessen

Nach dem verheerenden Angriff am 4. September auf zwei Tanklastwagen in Afghanistan wird nun die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entscheiden. Der Angriff war vom Bundeswehroberst Georg Klein befohlen worden. Zu klären ist jetzt, ob in Afghanistan ein bewaffneter Konflikt herrscht. Falls ja, müsste bei der Beurteilung des Vorfalls statt des deutschen Strafrechts internationales Völkerrecht angewandt werden.

US-Kampfjets hatten am 4. September auf Befehl des Bundeswehr-Befehlshabers in Kundus, Oberst Georg Klein, zwei Tanklastzüge bombardiert, die von Taliban gekapert worden waren. Der Angriff war – entgegen der Ansicht des Generalinspekteurs Wolfgang Schneiderhan – militärisch nicht notwendig. Zudem wurden dabei zahlreiche Zivilisten umgebracht. Die Anzahl der Opfer, so sagt das Verteidigungsministerium unter Berufung auf einen NATO-Bericht, sei nicht zu ermitteln. Die Zahl der Toten liege zwischen 17 und 142.

Ursprünglich hatte sich die Leipziger Staatsanwaltschaft mit dem Fall beschäftigt, ihn aber alsbald an die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft abgegeben. Die nun wiederum lehnte am Freitag eine Zuständigkeit ab.

Als erste deutsche Anklagebehörde sind die sächsischen Ermittler zu dem Schluss gekommen, dass es sich in Afghanistan um einen »bewaffneten Konflikt« handelt, der nicht nach dem üblichen Strafrecht, sondern völkerst...


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