Freie Fahrt für Asylbewerber

Berlin und Brandenburg wollen wechselseitig die Residenzpflicht für Flüchtlinge aufheben

Die Residenzpflicht begrenzt die Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern auf einen engen Radius. In Berlin und Brandenburg erhält das System Risse.

Die Nachbarländer Berlin und Brandenburg beabsichtigen eine Vereinbarung, nach der sich Asylbeweber aus Berlin und Brandenburg künftig in beiden Ländern frei bewegen dürfen. Dazu braucht ein Asylbewerber derzeit noch eine Genehmigung durch die Ausländerbehörde, und die wird nicht immer erteilt. Fährt ein Asylbewerber aus Schönefeld trotzdem nach Berlin, macht er sich strafbar. Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und Linken in Brandenburg sieht vor, dass sich Brandenburger Flüchtlinge künftig innerhalb Brandenburgs frei bewegen dürfen, ohne zuvor eine behördliche Genehmigung einzuholen. Und mehr noch: Der designierte Sozialminister Günter Baaske (SPD) erklärt, die künftige Regierung strebe eine Vereinbarung mit Berlin an, dass sich Asylbewerber aus beiden Ländern frei in beiden Ländern aufhalten dürfen. »Das will die SPD schon lange. Aber mit der CDU ging das nicht.« So eine Vereinbarung wäre bundesweit ein Novum.

Juristisch bekommen die...


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