Duldungspflicht des Mieters

Instandsetzung und Modernisierung

Der Vermieter teilte seinen Mietern mit, dass er mehrere Wohnungen des Hauses umfangreich instand setzen und modernisieren wolle. In einem weiteren Schreiben folgten dann die Ausführungstermine.

Da kam es zum Streit mit einem der Mieter, der damit nicht einverstanden war. Er teilte mit, dass er die Arbeiter nicht in die Wohnung lassen werde. Auch auf eine erneute Aufforderung antwortete er nicht. Inzwischen begannen die Arbeiten im Haus, wobei neue Steigeleitungen gelegt und dafür erforderliche Deckendurchbrüche auch durch die Wohnung dieses Mieters vorgenommen wurden. Bei dieser Gelegenheit erfuhr er erstmals, dass die Leitungen in seiner Wohnung anders verlegt werden sollen. Da er bei seiner Weigerung blieb, beantragte der Vermieter beim Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die ablehnende Haltung des Mieters.

Dem Richter gegenüber behauptete der Vermieter, die ablehnende Haltung sei nur einer spontanen Verärgerung entsprungen und der Mieter habe sich mit der Handwerksfirma zwecks Vereinbarung eines Termins in Verbindung setz...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

- Anzeige -
- Anzeige -