Tankreinigung gehört dazu
Heizkosten
Laut Heizkostenverordnung gehören die Kosten der Reinigung einer Heizungsanlage, des Tanks und des Betriebsraums zu den Betriebskosten, die der Mieter anteilig auf die Mieter umlegen darf.
Ein Bremer Mieter weigerte sich jedoch. Es ging immerhin um rund 506 Euro, die von ihm verlangt wurden. Er war der Meinung, dass Ausgaben des Vermieters für die Tankreinigung zu den nicht umlagefähigen Instandsetzungskosten gehören. Außerdem sei doch der Tank schon einmal im Vorjahr gereinigt worden.
Der Vermieter klagte nun den Betrag ein und das Gericht gab ihm Recht. Der Richter erklärte, der ...
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