Straßenverkehr: Wer muss für vorgerichtliche Anwaltskosten zahlen?

Rechtsprechung

Auch bei scheinbar eindeutigen Unfällen, bei denen die Schuldfrage geklärt scheint, sollte man nicht auf einen Anwalt verzichten. Die entsprechenden Kosten müssen durch den Unfallverursacher ebenfalls ersetzt werden, selbst wenn der Rechtsbeistand schon vor einem Gerichtsverfahren eingeschaltet wurde, entschied das Amtsgericht Kassel am 30. Juni 2009(AZ: 415 C 6208/08).

Es gibt keinen »einfach gelagerten Verkehrsunfall« mehr, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Bei einem Unfall waren ein Fahrzeug einer gewerblichen Autovermietung sowie ein bei einer Versicherungsgesellschaft versichertes Fahrzeug beteiligt. Die Unfallschuld war klar, so dass die Haftun...


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