Künstlersozialkasse: Künftig weniger Abgaben bei Veranstaltungen und Betriebsfeiern
Unternehmen
Firmen müssen für Veranstaltungen oder Betriebsfeiern mit Künstlern weniger Abgaben zahlen. Dafür wird jetzt deutlich stärker geprüft.
Der Satz für die Künstlersozialabgabe sinkt 2010 von 4,4 auf 3,9 Prozent, nachdem der Tarif im Jahr 2005 noch bei stattlichen 5,8 Prozent lag. Möglich wird diese massive Entlastung durch eine gravierende gesetzliche Änderung, wodurch es zu mehr Kontrollen bei den abgabepflichtigen Unternehmen und einer deutlichen Stabilisierung der Einnahmen gekommen ist. Eine Reihe der rund 280 000 potenziell abgabepflichtigen Unternehmen muss daher noch mit Nachzahlungen rechnen, worauf die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Hannover hinweist.
Nunmehr stellen rund 3600 Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung die flächendeckende Erfassung und Überprüfung der abgabepflichtigen Arbeitgeber sicher. Zuvor waren lediglich zehn Mitarbeiter der Künstlersozialkasse zuständig. »Daher ist es kaum verwunderlich, dass Betriebe früher kaum geprüft worden sind und sich das nun drastisch geändert hat«, erläutert Steuerberater Wilfried Steinke. Denn nahez...
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