Hoffmann hat die Solidarität der Fraktion

Einsicht in die Akten des MfS beantragt / Gesetz des Landtags zur Stasi-Überprüfung in Vorbereitung

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 3 Min.

Der Fall des LINKEN-Abgeordneten Gerd-Rüdiger Hoffmann, dem eine Stasi-Mitarbeit vorgeworfen wird, beschäftigte gestern ausgiebig den Landtag Brandenburgs. Die Überprüfung aller  Abgeordneten bezüglich einer Mitarbeit im MfS wird jetzt offenbar Landtagsbeschluss. In der Fraktionssitzung der märkischen Linkspartei hatte Hoffmann, der auch kulturpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, zuvor die Gelegenheit erhalten, seine Bewertung der Dinge darzulegen.

Fraktionschefin Kerstin Kaiser teilte danach gegenüber den Medien mit, dass ihr persönlich die politische Biografie des Abgeordneten »seit vielen Jahren bekannt« sei, und er auch keinen Hehl daraus gemacht habe, dass es in den 70er Jahren Kontakte zum Ministerium für Staatssicherheit der DDR gegeben habe. Zu denen sei es gekommen, weil er als Schüler beim Wachregiment Feliks Dzierzynski dienen wollte. Darüber habe Hoffmann »ruhig und sachlich berichtet«, erklärte Kaiser. Seinerzeit habe diese Phase seiner Biografie auch vor der Ehrenkommission der Leipziger Universität zur Debatte gestanden und sei ihm ausdrücklich nicht nachgetragen worden. Hoffmann habe seine wissenschaftliche Tätigkeit dort fortsetzen können. Nach den Vorwürfen in der Öffentlichkeit werde der Abgeordnete an der Seite eines Anwalts Einsicht in seine Akten nehmen und dann Stellung beziehen. So lange nichts widerlegt oder bewiesen sei, habe Hoffmann »ausdrücklich die Solidarität der Fraktion«.

Damit zeigte sich der Koalitionspartner SPD nicht ohne weiteres einverstanden. Der von Hoffman gewählte Weg »spricht nicht dafür, dass er die nötige Einsicht mit sich bringt«, sagte Fraktionschef Dietmar Woidke. Dies schade den LINKEN und schade auch der Koalition. Das Vorgehen sei deshalb nicht glücklich, »weil Hoffmann erst die Akten lesen will, um zu wissen, was man ihm später vorhalten kann«.

CDU-Fraktionschefin Johanna Wanka ließ dazu wissen, die CDU werde die Bewertungen ihrer Abgeordneten veröffentlichen. Auf die Frage, ob ein MfS-Mitarbeiter in ihrer Fraktion verbleiben könnte, sagte sie: »Das kann ich mir nicht vorstellen.«

Die oppositionellen Grünen haben unterdessen einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach die Abgeordneten-Überprüfung eine gesetzliche Pflicht für alle Parlamentarier werden soll. Woidke nannte dies einen »interessanten Ansatz«, gab aber zu bedenken, dass es natürlich keine Möglichkeit gebe, einem frei gewählten Abgeordneten das Mandat zu entziehen. Auch sollte nicht – wie die Grünen es fordern – das Landtagspräsidium das Bewertungsgremium sein. Alle Landtagsparteien erklärten, so schnell wie möglich die Überprüfung der eigenen Mitglieder in die Wege leiten zu wollen.

Kerstin Kaiser warb dafür, »mit menschlichem Maß« die Vergangenheit zu bewerten. Hierbei handle es sich um eine »schwierige Grauzone«. Sie selbst sei seinerzeit damit konfrontiert gewesen, dass sie zwei Jahre lang vergeblich um Einsicht in die eigene Akte gebeten hatte und schließlich von Journalisten vernommen worden war, die diese Akten vor sich hatten. Sie erinnerte auch an das Funktionale des Vorgangs zu DDR-Zeiten: »Akten wurden zu bestimmten Zwecken angelegt.« Sie würden eben nicht unbedingt die lautere Wahrheit wiedergeben, sondern die Darstellung aus der Perspektive eines bestimmten MfS-Angehörigen, der damit durchaus persönlich-berufliche Interessen verfolgte.

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