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Pension mit 67 auf Seite 32
Brandenburger Koalitionsabkommen sieht Anhebung der Ansprüche der Landesbeamten vor
Ein Akt der Gleichberechtigung? Tief im Politsprechdschungel des Koalitionsvertrages versteckt sich ein brisanter Plan: SPD und LINKE nehmen sich vor, die Lebensarbeitszeit der Beamten an die allgemeine Altersgrenze anzupassen. Damit ist wohl gemeint, dass nun auch die Beamten bis 67 arbeiten sollen. Wie stand es bisher?
Vor vier Jahren beschloss der Bundestag, das Rentenalter von 65 auf 67 Jahre zu erhöhen. Zum Vergleich: Frauen, die zu DDR-Zeiten mit 60 in Rente gehen konnten, müssen jetzt 7 Jahre länger arbeiten. Nicht berücksichtigt wurden die Beamten der Länder, denn dies ist die Angelegenheit der jeweiligen Landtage. Diese Parlamente müssten die Änderungen in der Lebensarbeitszeit der Beamten beschließen. Dazu kam es aber unter der SPD/CDU-Regierung in Potsdam nicht.
Nun jedoch liegt der Koalitionsvertrag von SPD und Linkspartei vor. Darin heißt es auf Seite 32: »Die allgemeine Altersgrenze für Beamtinnen und Beamte wird von 2010 bis 2019 schrittweise an die allgemeine Altersgrenze angepasst.« Im Vertrag heißt es weiter: »Die besondere Altersgrenze wird für Beamte im Polizeidienst mit mindestens 20-jährigem Wechselschichtdienst schrittweise auf 62 Jahre festgesetzt.« Der Koalitionsvertrag hält weiterhin fest: »Die Altersgrenzen für den Vorruhestand und die Abschlagsberechnungsmethoden bleiben unverändert.« Die in Brandenburg ausgezahlte durchschnittliche Beamtenpension ist derzeit dreimal höher als die Durchschnittsrente. Interessant ist, dass die rot-rote Landesregierung jetzt auch für Beamte das Pensionsalter heraufsetzen will, obwohl die Linkspartei im Bund immer gegen diese Erhöhung der Altersgrenze war und auch innerhalb der SPD-Bundesspitze bezogen auf die Rente mit 67 gerade eine Absetzbewegung stattfindet.
Indessen sind die Pläne so abgefasst, dass sie mit der Wirklichkeit, also der tatsächlichen Arbeitszeit des Beamten in Brandenburg, wenig oder gar nichts zu tun haben. Vor einigen Jahren veröffentlichte das Finanzministerium eine Übersicht, der zufolge märkische Beamte im Schnitt mit 56 Jahren in Pension gehen. Der damalige Finanzminister Rainer Speer (SPD) – heute ist er Innenminister – gab bekannt, das »durchschnittliche Ruhestandseintrittsalter« betrage bei Beamten 56,9 Jahre. Dabei arbeiteten zu diesem Zeitpunkt die Beschäftigten im Höheren Dienst im Schnitt bis zu ihrem 61. Lebensjahr. Im gehobenen Dienst wurde die Tätigkeit im Schnitt mit 55 Jahren beendet, im Mittleren und im Einfachen Dienst mit 56 Jahren.
Derweil sank die Durchschnittsrente der Brandenburger in den vergangenen Jahren auf 740 Euro im Monat. Das entspricht den Aufwendungen des Staates für einen Sozialfall. Diese Entwicklung wird dadurch verstärkt, dass die Arbeitslosigkeit Menschen vorzeitig in die Rente jagt.
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