Als billige Arbeitskräfte missbraucht
Da leistet sich die Bundesrepublik im 21. Jahrhundert immer noch eine allgemeine Kriegsdienstpflicht, und die öffentliche Aufgeregtheit schlägt sich in der Wehklage nieder, die Zivildienstleistenden können nicht mehr »richtig« eingesetzt werden. Es ist höchste Zeit, die Diskussion um die Dienstverkürzung auf sechs Monate wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen.
Der Zivildienst hat keine eigene Daseinsberechtigung. Er ist untrennbar mit der sogenannten Wehrpflicht verbunden. Als Ersatz für den Militärdienst müssen ihn Wehrpflichtige leisten, die zuvor in einem Antragsverfahren durch eine staatliche Behörde als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden. In Krisenzeiten können sie bis zum 60. Lebensjahr zu einem kriegsunterstützenden Zivildienst herangezogen werden. Dem Wehrdienst dienstrechtlich gleichgestellt, gilt auch im Zivildienst das Prinzip von Befehl und Gehorsam. Wer eine dienstliche Anweisung nicht befolgt, kann mit drei Jahren ...
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