Recht erlaubt Arbeits-Unrecht
Werner Rügemer kritisiert mangelnden Schutz der Beschäftigten
In der vergangenen Zeit häufen sich Berichte über Kündigungen wegen minimalster Vergehen – mal war es ein »gestohlenes« Käsebrötchen, mal ein fehlender Pfandbon. Die sogenannte Verdachtskündigung ist aber nicht nur eine Laune unsozialer Unternehmer – das deutsche Arbeitsrecht erlaubt dieses Vorgehen.
Der Fall »Emmely« ist bekannt. Die Ladenkette Kaiser's kündigte die Kassiererin Barbara E. fristlos – weil sie einen Pfandbon im Wert von 1,30 Euro falsch abgerechnet hatte. Das Arbeitsgericht Berlin bestätigte die Kündigung der aktiven Gewerkschafterin.
Das ist allerdings kein Einzelfall. Freitagnachmittag in einer Kantine der Firma Eurest in Süddeutschland, Feierabend: Eine Beschäftigte wird vom Vorgesetzten eingeladen, sich ein Stück Kuchen mitzunehmen. Der müsste sonst weggeworfen werden. Doch draußen vor dem Gebäude wartet ein Privatdetektiv. Er entdeckt den spendierten Kuchen, und die Frau wird wegen Diebstahls fristlos entlassen. Seither näht ein Kollege sich die Außentaschen seines Arbeitskittels zu. Er will verhindern, dass ihm jemand »Dinge hineinschiebt« und ihn dann wegen Diebstahls kündigt. Eurest ist nach eigener Aussage bundesweit führender »Food-Service-Anbieter« und betreibt Kantinen bei Commerzbank, Am...
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