Urteile zu Auto und Verkehr

Kurz

• Die von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu ersetzenden »objektiv erforderlichen Kosten« für die Reparatur eines beschädigten Wagens hängen auch dann, wenn der Schaden fiktiv abgerechnet wird (d.h. nach geschätzten Kosten statt nach Rechnung), von den Kostensätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt ab. (Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 30. Juli 2009 - 2 S 11/09)

• Kollidiert auf einem öffentlichen Parkplatz ein einparkender Wagen mit der geöffneten Tür des neben der Parklücke stehenden Fahrzeugs, sind die Schadenskosten für die Beteiligten je zur Hälfte aufzuteilen; die Sorgfaltspflicht beim Einparken ist ebenso hoch einzuschätzen wie die Pflicht, beim Aussteigen aufzupassen. (Urteil...


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