Steuererklärung: Arbeitszimmer geltend zu machen, ist nicht immer günstig
Fiskus
Das unendliche Thema: Arbeitszimmer. Viele Berufstätige können das heimische Büro nun wieder bei der Steuer geltend machen. Diese Option ist aber nicht immer günstig.
Verschiedene Berufsgruppen wie Lehrer, Dozenten, Außendienstmitarbeiter, Handelsvertreter oder Versicherungsmakler können ab sofort wieder die Kosten für ihr heimisches Arbeitszimmer steuermindernd geltend machen. Da die eingeführte Kürzungsregel verfassungswidrig sein könnte, akzeptieren die Finanzämter nun wieder den Aufwand für das heimische Büro mit bis zu 1250 Euro jährlich wie vor der Gesetzesänderung bis 2006. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Hannover hin.
Seit 2007 ist das heimische Büro bei Arbeitnehmern und Selbstständigen steuerlich nur noch dann absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit darstellt. Damit kommen nur noch wenige Berufstätige wie etwa freiberufliche Journalisten, Autoren oder Heimarbeiter in den Genuss von Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Diese Einschränkung halten einige Finanzgerichte für einen Verstoß gegen das Grundgesetz, der Sachver...
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