Heizkosten vom Sozialamt
Betriebskosten
Meine Tochter erhält wegen starker Behinderung vom Sozialamt Leistungen der Grundsicherung. Darin enthalten sind Miete und Heizkosten. Jetzt aber will das Sozialamt die neue Heizkostenvorauszahlung nicht in voller Höhe übernehmen, weil sie mit 14 Euro über der Grenze des Sozialamtes liegt. Ist das Sozialamt berechtigt, gestiegene Kosten des Anbieters auf den Hilfeempfänger abzuwälzen?
Helga B., Calau
Wir können nur allgemein darauf antworten, weil wir keine Detailberatung vornehmen dürfen und dies auch nicht können. Fest steht nur, dass das Sozialamt angemessene Kosten übernehmen muss.
Wenn die behinderte Person einen krankheit...
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