Landtag will Umgang mit NS-Propaganda klären
Bayern kann ab 2016 nicht mehr urheberrechtlich gegen den Nachdruck von »Mein Kampf« vorgehen
München (dpa/ND). Der bayerische Landtag macht sich Gedanken, wie die Verbreitung von NS-Propaganda nach dem Auslaufen der bisherigen Blockaderechte des Freistaats im Jahr 2015 verhindert werden kann. Dazu vereinbarten die fünf Fraktionen am Mittwoch im Hochschulausschuss eine Expertenanhörung, um die Handlungsmöglichkeiten zu klären.
Bisher kann die Staatsregierung den Nachdruck vieler NS-Propagandawerke verhindern, weil die US-Militärregierung nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die internationalen Urheberrechte an Bayern ...
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