Aufschub im Fall Gängeviertel

Hamburger Gericht weist Räumungsantrag ab

  • Mirko Knoche, Hamburg
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Die Hausbesetzer im Hamburger Gängeviertel dürfen bis auf Weiteres in den leer stehenden Gebäuden bleiben. Der niederländische Investor Hanzevast konnte vor Gericht eine Räumung vorerst nicht durchsetzen.

Die Künstler im Hamburger Gängeviertel sind illegale Hausbesetzer. Die Hansestadt ist aber derzeit nicht verpflichtet, die Künstlerkolonie räumen zu lassen. Das befand das Hanseatische Oberlandesgericht am gestrigen Mittwoch für geltendes Recht.

Die Richter kassierten damit ein Urteil des Hamburger Landgerichts von Anfang November. Die erste Instanz hatte es abgelehnt, die Nutzungsverträge der Stadt Hamburg mit der Künstlerkolonie für ungültig zu erklären.

Der niederländische Finanzinvestor Hanzevast wollte die Stadt per Gerichtsbeschluss zwingen, das Gängeviertel polizeilich zu räumen. Hanzevast will das historische Arbeiterquartier abreißen und einen modernen Bürokomplex errichten. 200 Künstler hatten das...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -