Experten zerpflücken die »Lex 13. Februar«

Neues sächsisches Versammlungsgesetz stößt auf juristische Bedenken / Bannmeilen für NS-Gedenkorte gefordert

  • Hendrik Lasch, Dresden
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Mit einem neuen Versammlungsgesetz will Sachsen Nazi-Aufmärsche an sensiblen Orten und Tagen, so am 13. Februar in Dresden, verhindern. Viele Fachleute senken indes den Daumen.

Darf Rechtsextremen das Demonstrieren am Völkerschlachtdenkmal in Leipzig verboten werden, weil mit dem Aufmarsch die Würde von Kriegstoten verletzt werde? Er halte das für »ziemlich abwegig«, sagt Martin Morlok, renommierter Verfassungsrechtler von der Uni Düsseldorf. Die Schlacht, an die erinnert werde, habe 1813 stattgefunden, erinnert er und gibt zu bedenken: »Auch die Würde der Toten dünnt im Laufe der Zeit aus.«

Morlok äußert in einer Expertenanhörung gestern im Dresdner Landtag nur einen von zahllosen Einwänden gegen den Entwurf eines Versammlungsgesetz, das in Sachsen nach dem Willen der Koalition aus CDU und FDP beschlossen werden soll – und zwar umgehend. Der Grund: Mit dem Gesetz sollen im Kern rechte Aufmärsche unterbunden werden. Diese hatten in der Vergangenheit oft das Völkerschlachtdenkmal zum Ziel, angemeldet von dem gestern von der NPD als »Sachverständigem« aufgebotenen Christian Worch. Aufsehen erregten zuletzt...


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