Gericht hält »Soli« für verfassungswidrig
Karlsruhe soll Abgabe prüfen
Hannover (dpa/ND). Der seit 1995 erhobene Solidaritätszuschlag wackelt erstmals. Das Bundesverfassungsgericht soll auf Wunsch des niedersächsischen Finanzgerichts prüfen, ob der seit 14 Jahren dauerhaft zu entrichtende und für den »Aufbau Ost« eingeführte »Soli« verfassungswidrig ist. Konkret ging es am Mittwoch in Hannover um die Klage eines Angestellten, der 2007 rund 1000 Euro Solizuschlag zahlen musste und eine Aufhebung seines Steuerbescheides will. Es wird moniert, dass der »Soli« zu einer Dauersteuer geworden sei. Das Bundesfinanzministerium geht ab...
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