»Kein Nutzungsrecht«
Räumung in der Brunnenstraße laut Polizei rechtens
(dpa/ND-Meyer). Einen Tag nach der Räumung des Wohnprojekts und des Umsonstladens in der Brunnenstraße 183 in Mitte demonstrierten am Mittwochabend in Berlin etwa 750 Demonstranten. Nach Angaben der Polizei zogen die Menschen vom Kollwitzplatz Richtung Nordbahnhof. Die Demonstration verlief in angespannter Atmosphäre weitgehend friedlich. Teilnehmer berichteten von strengen Vorkontrollen und zum Ende der Demonstration einem engen Polizeispalier. Zu Beginn der Veranstaltung kam es zu Rangeleien mit der Polizei, als die Teilnehmer versuchten in eine andere als die angemeldete Richtung loszugehen. Aus der Hausbesetzerszene waren nach der Räumungsaktion vom Dienstag und dem Einsatz von etwa 600 Beamten mehrere Demonstrationen angekündigt worden. Für den gestrigen Abend war eine weitere Demonstration mit etwa 1500 Teilnehmern angemeldet.
Die Polizei wies am Donnerstag die Vorwürfe, sie hätte das Haus unrechtmäßig geräumt, zurück. Der Anwalt der Bewohner, Moritz Heusinger, und der Grünen-Politiker Benedikt Lux hatten die polizeilichen Maßnahmen kritisiert. Für die »Rechtmäßigkeit seiner Maßnahmen« trage der Gerichtsvollzieher die Verantwortung, die Beamten seien »für die Art und Weise der Durchführung der Vollzugshilfe« verantwortlich gewesen, heißt es in der schriftlichen Antwort von Polizeisprecher Thomas Goldack auf eine ND-Anfrage. Heusinger hatte den Beamten vorgeworfen, Meldebescheinigungen und Mietverträge, die er bei der Räumung gezeigt habe, ignoriert zu haben. Es hätten nur Räumungstitel für fünf Wohnungen bestanden.
Der Eigentümer des Hauses, sei vor Ort von der Polizei zu diesem Anliegen befragt worden, so Goldack in dem Schreiben. Ein Nutzungsrecht hätte nicht nachgewiesen werden können. Auch die anschließende Durchsuchung des Hauses habe keine Hinweise auf eine Nutzungsberechtigung geliefert.
Die Bewohner kritisierten unterdessen, dass es ihnen nicht möglich sei, ihre persönlichen Sachen aus dem Haus zu holen. Nach einem Zeitungsbericht wolle der Eigentümer schriftliche Anträge und Besitz-Nachweise sehen, damit er die Kleidungsstücke, Möbel oder Musikinstrumente herausgibt. Anwalt Heusinger bereitet eine Klage gegen die Räumung vor.
Nachdem die Menschen aus dem Haus waren, brachen Handwerker die Fenster und Rahmen aus und machten das Haus damit unbewohnbar.
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