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Rechtsprechung: Auch für Radfahrer gilt die Straßenverkehrsordnung

Urteile

45 Millionen Deutsche fahren regelmäßig Fahrrad. Kein Wunder, denn es stärkt Herz und Lunge, stählt die Muskeln und hebt die Stimmung. Letzteres liegt an den Hormonen und Botenstoffen im Körper. Durch die gleichmäßige körperliche Belastung beim Radfahren wird die Produktion von Glücksstoffen auf Touren gebracht; Endorphine durchfluten den Körper, und das Wachstumshormon steigert die Leistungsfähig...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/160307.rechtsprechung-auch-fuer-radfahrer-gilt-die-strassenverkehrsordnung.html

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