Trockner

Wohneigentum 1

Der Gemeinschaftsraum im Keller war im Aufteilungsplan als »Waschraum« bezeichnet. Kleine Quadrate waren eingezeichnet, markiert mit »T« (Trockner) und »WM« (Waschmaschine). Einer der Wohnungseigentümer stellte auf dem »T«-Platz einen Gefrierschrank auf, dessen Betriebsstrom er bezahlte. Per Mehrheitsbeschluss erklärten sich die Wohnungseigentüm...


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