Schwarzarbeit: Dienstleister haften auch bei Auftrag ohne Rechnung

Arbeitsverhältnis

In Zeiten knapper Kassen wächst bei manch einem die Versuchung, Dienstleistungen ohne Rechnung, also »schwarz«, zu erbringen oder unter Umgehung des Fiskus in Anspruch zu nehmen. Auf den ersten Blick können Kunden und Auftragnehmer auf diese Weise zwar etwas Geld sparen. Aber das Risiko ist die Einsparung nicht wert: Zum einen wehrt sich der Staat konsequent mit hohen Strafen gegen alle Versuche, Leistungen »unter der Hand« anzubieten und abzurechnen. Zum anderen werden die Folgen meist unterschätzt, die etwa Mängel bei der Arbeitsausführung für Auftragnehmer und Kunden haben können.

Nach einer aktuellen Schätzung des Ökonomen Friedrich Schneiders wird das Volumen der Schwarzarbeit in Deutschland im Jahr 2009 auf rund 352 Mrd. Euro anwachsen.

Gefälligkeiten und Nachbarschaftshilfe erlaubt:
Doch was genau gilt eigentlich als Schwarzarbeit? Muss der Webdesigner ein schlechtes Gewissen haben, wenn er seinem Schwager als Gefälligkeit den S...


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