Schippen und streuen: Vermieter übertragen die Räumpflicht meist auf den Mieter
Winterdienst
Der Winter steht bevor – und beschert den meisten Menschen eine saisonale Bürgerpflicht: Sie müssen die Gehwege wieder trittsicher halten. Je nach Wetterlage heißt das Schnee schippen oder Sand streuen. Die Kommunen sind für die Sicherheit der Straßen zuständig, die Hauseigentümer für die Fußwege vor ihren Gebäuden. Wer im eigenen Haus wohnt, muss also selbst Hand anlegen. Vermieter hingegen können diese Pflicht per Mietvertrag an die Bewohner weiterreichen.
Geschippt und gestreut werden muss in Zeiten, welche die Kommune vorgibt – das kann beispielsweise zwischen 7 und 22 Uhr sein. Nachts ist man als Fußgänger also auf eigene Gefahr unterwegs. Mieter sparen mit der Übernahme der Räum- und Streupflicht zwar Betriebskosten, weil kein professioneller Winterdienst verpflichtet wird. Doch sie sollten sich bewusst sein, welche Verantwortung sie damit haben.
Stürzt tagsüber ein Passant auf eisglattem Terrain vor dem Haus, w...
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