Mehr Missbrauch bei Hartz IV?

Werner Schulten über die angebliche Zunahme von Betrugsfällen

  • Lesedauer: 3 Min.
Werner Schulten ist Bundessprecher der BAG Hartz IV in der LINKEN.
Werner Schulten ist Bundessprecher der BAG Hartz IV in der LINKEN.

ND: Am Wochenende meldeten mehrere Zeitungen, dass der Missbrauch bei Hartz IV-Leistungen zugenommen habe. Die Berichte stützten sich auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Gibt es wirklich mehr Hartz-Betrüger?
Schulten: Nein, hier wurden Tatsachen verdreht. In einem internen Papier der Bundesagentur zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch im SGB II vom Juli 2009 ist etwas völlig anderes zu lesen. Dort heißt es: »Leistungsmissbrauch ist im Rechtskreis SGB II in Relationen zu der Anzahl der Hilfebedürftigen und der Gesamtausgaben relativ gering verbreitet.« Außerdem wird in dem Papier erklärt, warum es mehr Fälle von Verwarnungs- und Bußgeldern gab: »Die Intensivierung der Fachaufsicht bei der Aufdeckung ungerechtfertigter Zahlungen durch den automatisierten Datenabgleich und bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zeigen bereits positive Wirkungen.«

Das heißt, die BA kontrolliert nun häufiger als früher?
Richtig. Die Bearbeitungsquote ist im Jahresvergleich um 8,8 Prozent gestiegen. Im gleichen Zeitraum ist aber die Zahl der festgestellten Überzahlungsfälle – also der Missbrauchsfälle – um 7,5 Prozent gesunken.

Also sind die angeblich steigenden Missbrauchszahlen in Wirklichkeit rückläufig?
Ja, die Fälle an Überzahlungen sind um 7,5 % und die Summe an Überzahlungen ist um 1,3 Millionen Euro gesunken.

Nun gelten die Zuverdienstregelungen für Hartz IV-Betroffene als äußerst kompliziert. Ist es da nicht wahrscheinlich, dass viele unwissentlich gegen Vorgaben verstoßen und so »Missbrauch« betreiben?
Ja, das sind relativ viele Fälle, die da zusammengefasst werden. Im Übrigen kann man so etwas erst abschließend bewerten, wenn die ganzen Widerspruchsverfahren abgewickelt sind. Viele der Verdachtsfälle sind an die umstrittene »Bedarfsgemeinschaftsregelung« gekoppelt. Die Betroffenen müssen nachweisen, dass sie mit anderen Personen keine Bedarfsgemeinschaft bilden und somit auch keinen »Missbrauch sozialer Leistungen« betreiben.

Es gibt auch Fälle, in denen ein erhöhtes Schonvermögen für die Altersvorsorge durch Datenabgleich festgestellt wurde. Die Betroffenen hatten also mehr für das Alter zurückgelegt, als der Gesetzgeber erlaubt. Aber auch hier konstatiert die BA in ihrem internen Papier, dass die Anzahl der festgestellten Fälle seit 2008 »nicht unerheblich« gesunken sei.

Somit sind die Fallzahlen generell gesunken?
Genau. Das interne Papier der BA besagt das Gegenteil von dem, was die Medien teilweise verbreiteten. Zudem geht aus dem Dokument hervor, dass die Bundesagentur stolz darauf ist, diese Fälle besser bearbeiten zu können. Trotzdem ist die Summe der verhängten Strafgelder im Durchschnitt um sieben Prozent gesunken.

Aber was steckt nun hinter den Pressemeldungen? Wieso behauptet die Bundesagentur in der Öffentlichkeit genau das Gegenteil?
Ich bin mir nicht sicher, ob die Bundesagentur das wörtlich so vermeldet hat. Aber es ist natürlich ein gefundenes Fressen für bestimmte Medien, wenn sie über Menschen berichten können, die sich in der sozialen Hängematte ausruhen.

Also ist diese Stimmungsmache gegen Arme ein beliebtes Mittel, um Leser zu gewinnen?
Ja, leider.

Fragen: Fabian Lambeck

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