Weihnachts-Shopping wochentags
Verfassungsgericht verbietet ab 2010 vier verkaufsoffene Adventssonntage in Folge
Das Bundesverfassungsgericht gibt den Kirchen teilweise Recht und verbietet vier verkaufsoffene Adventssonntage in Berlin. Gewerkschaften und Kirchen freut's.
Berlin (Agenturen/ND). Die vier aufeinander folgenden verkaufsoffenen Adventssonntage in Berlin verstoßen gegen den Sonntagsschutz des Grundgesetzes. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Die Einschränkungen gelten ab 2010, an den kommenden drei Adventssonntagen dürfen die Läden also öffnen.
Das Gericht entsprach damit teilweise den Verfassungsbeschwerden der evangelischen und der katholischen Kirche. Der Sonntag sei nicht allein aus religiösen Gründen geschützt, argumentierte das Gericht. Auch in einer säkularisierten Gesellschaft diene er der Besinnung, Erholung und Zerstreuung. »Grundsätzlich handelt es sich um einen für alle verbindlichen Tag der Arbeitsruhe«, sagte der Präsident des Verfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier. Ausnahmen seien nur in engen Grenzen zulässig. Bloße wirtschaftliche Interessen der Geschäftsinhaber und das »Shoppinginteresse« der Kunden genügten nicht, um die Lad...
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