Spaßguerilla macht kurzen Prozess
Verfahren gegen Aktivistin Hanna Poddig liegt vorerst auf Eis
Die gewaltfreie Umwelt- und Friedensaktivistin Hanna Poddig ist vor dem Amtsgericht Husum wegen Störung des öffentlichen Verkehrsbetriebes und wegen Nötigung angeklagt. Die heute 24-Jährige hatte sich im Februar 2008 aus Protest gegen einen Bundeswehrtransport zu einem NATO-Manöver an der polnischen Grenze für mehrere Stunden in einem Gleisbett angekettet. Entsprechende Schienenblockaden haben im Zusammenhang mit Atomtransporten bereits mehrfach stattgefunden. Östlich von Husum in Wester-Ohrstedt (Kreis Nordfriesland) hatte diesmal Poddig mit ihrer Blockade für einige Stunden wie unliebsamer Sand im Getriebe gewirkt. Die Quittung: ein Strafbefehl über 90 Tagessätze, den sie nicht akzeptieren will.
Das Verfahren mutete zunächst wie ein Basar an, als Poddig angeboten wurde, den Straftatvorwurf der Nötigung fallen zu lassen, wenn sie sich auf eine Geldstrafe wegen gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr einließe. Eine Nötigung können ihre beiden Verteidiger Dieter Magsam und Martin Lemke indes gar nicht erkennen, weil der Militärtransport ja auf ein Nachbargleis ausweichen konnte. Und das Anwaltsduo rückt auch noch mal die umstrittene polizeiliche Verantwortung in den Mittelpunkt. Die Anwälte sehen die Blockade als eine Form von Demonstration, für die das Versammlungsrecht greift, das unter der Federführung der Landespolizei steht. In Wester-Ohrstedt hatte allerdings die Bundespolizei das Sagen. Von einer Störung des Verkehrsbetriebes könne zu nächtlicher Stunde bei geringer Frequentierung der Strecke nicht gesprochen werden.
Auch wenn Richter Stefan Veckenstedt sowie Staatsanwalt Hans-Joachim Berns den politischen Aspekt des Verfahrens ausblenden wollten, so zeugt allein ein Aktenvermerk über Poddig, der bundesweit an alle Verfassungsschutzbehörden, Landeskriminalämter, ans Bundeskriminalamt sowie an den Militärischen Abschirmdienst ging, welche Brisanz dem Vorgang offenbar beigemessen wird.
Für die Bewertung des Vorgangs brachten die ersten Zeugenvernehmungen dann keine erhellenden Erkenntnisse. Dafür übernahm mit zunehmender Prozessdauer die Spaßguerilla im Publikum die Regie. Ohne Justizwachtmeister im Verhandlungssaal wurden Luftballons, Konfetti, Zwischenrufe und sogar Fotografieren durch Richter Veckenstedt geduldet. Dieser ließ sich zudem einige Male auf Zwiegespräche mit Prozessbesuchern ein. Als er dann zwei Polizeibeamte rief und diese sich in den Saal begaben, monierte die Verteidigung die Dienstwaffen der Uniformierten. Selbst Staatsanwalt Berns pflichtete dem Einwand bei. Veckenstedt lenkte jedoch nicht ein, worauf er sich einen Befangenheitsantrag der Verteidigung einhandelte.
Darüber soll nun zunächst entschieden werden, ehe ein neuer Verhandlungstermin festgelegt wird, der dann möglicherweise nicht mehr unter Veckenstedts Vorsitz stattfinden wird.
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