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Superprovisorisch
Der Schweizer Bundesgerichtshof hat Claudia Pechsteins Eilantrag stattgegeben und verfügt, dass die Berlinerin trotz der vom Internationalen Sportgerichtshof bestätigten Dopingsperre beim Weltcup in Salt Lake City starten darf. Die Verfügung erfolgte »superprovisorisch« , was (in Schweizer Rechtsdeutsch) ausgedrückt bedeutet, dass die Verfügung ohne Anhörung der Gegenpartei erfolgte...
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