Genehmigung für Besuch in Hamburg
Flüchtlinge protestierten zusammen mit antirassischen Initiativen gegen die Residenzpflicht
Als Paul Njoroge aus Kenia nach Deutschland flüchtete, glaubte er, ein freies Land erreicht zu haben. Doch ebenso schnell merkte er, dass diese Freiheit nicht für ihn galt. Er wurde in ein Heim in die Nähe von Frankfurt (Oder) eingewiesen. Seine Schwester aber lebt in Hamburg, und nach dem Asylverfahrensgesetz darf der 37-Jährige sie ohne Genehmigung nicht besuchen. Dagegen protestierte er am Samstag auf einer Kundgebung unter der Weltzeituhr, zu der flüchtlingspolitische und antirassistische Organisationen aus der Region aufgerufen hatten. »Ich will nicht ein Gesetz brechen, das für Deutsche nicht gilt«, sagte er. 2005 wurde Paul Njoroge zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt, weil er gegen diese Residenzpflicht verstoßen hatte. Seitdem ist er zwar geduldet, kann aber jederzeit abgeschoben werden.
Doch die Kritik an dieser in Europa einmaligen Auflage, die sowohl für Asylbewerber, als auch für geduldete Flüchtlinge gilt...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.