Bundesgerichtshof: Für die Öltankreinigung müssen Mieter selbst aufkommen
Rechtsprechung
Mieter müssen sich an den Kosten für eine Öltankreinigung beteiligen. Der Vermieter kann diese Ausgaben in der Nebenkostenabrechnung geltend machen, entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. (Az: VIII ZR 2211/08)
Geklagt hatte ein Mieter, der von seinem Vermieter 103,50 Euro von seinen Nebenkostenvorauszahlungen zurückforderte. Der Vermieter hatte den Öltank reinigen lassen und die Kosten dafür auf die Mieter umgelegt. Der Kläger meinte, dass es sich dabei um Instandhaltungskosten handele, die somit nicht in den Nebenkosten aufgeführt werden dürfen. Dies sah der BGH anders. Kosten der Instandhaltung würden durch Reparatur und Wiederbeschaffung verursacht, oder sie würden aufgewandt, um bauliche Mängel der Immobilie zu beseitigen. Die Öltankreinigung sei jedoch keine Instandhaltungsmaßnahme, sondern sie solle nur die Funktionsfähigkeit der Heizung aufrechterhalten. Damit stellten die Ausgaben Nebenkosten dar, die der ...
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