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Buch über NS-Täter darf weiter vertrieben werden

(ND). Am Donnerstag vergangener Woche sollte das Landgericht Stuttgart ein Urteil über das Buch »Stuttgarter NS-Täter. Vom Mitläufer bis zum Massenmörder« fällen. Ein Enkel des im Sammelband porträtierten Obermedizinrats Karl Lempp hatte beantragt, die Verbreitung des Buches per Erlass einer Einstweiligen Verfügung zu untersagen. In dem Kapitel über Lempp wird dieser für Zwangssterilisierung von Behinderten und Kindereuthanasie verantwortlich gemacht. Dies belegten die Anwälte des Herausgebers mit einer 12-seitigen Klageerwiderung. Wenige Stunden vor Verhandlungsbeginn zog Lempps Enkel seinen Antrag zurück. Die Verhandlung, zu der 100 Interessierte angereist waren, fand nicht statt. Herausgeber Hermann Abmayr wertete diesen Ausgang als Erfolg. Der Verlag vertreibt das Buch seit Dienstag wieder über den Buchhandel.

stuttgarter-ns-taeter.de

Aktionstag für Mumia Abu-Jamal

(ND). Am 9. Dezember jährte sich die Inhaftierung des afroamerikanischen Journalisten Mumia Abu-Jamal zum 28. Mal. In verschiedenen Ländern forderten deshalb Demonstranten seine Freiheit und protestierten gegen die drohende Wiedereinsetzung der Todesstrafe. Kundgebungen fanden unter anderem in Philadelphia (USA), Mexico City, Paris, Nürnberg, Heidelberg und Oldenburg statt. In Berlin weigerte sich der Botschafter der USA, einen Brief der Berliner Demonstranten anzunehmen, die das Gerichtsverfahren als rassistisch und unfair kritisierten. Für den Fall, dass die US-Justiz die Vollstreckung des Todesurteils gegen Mumia Abu-Jamal beschließen sollte, sind ein dezentraler Aktionstag und eine bundesweite Demonstration in Berlin geplant.

Beschwerde von Castor-Gegnerin vor Verfassungsgericht

(ND). Die Lüneburger Aktivistin Cécile Lecomte hat Beschwerde gegen ihre mehrtägige Inhaftierung vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Atomkraftgegnerin wurde im November 2008 vier Tage lang vorbeugend in Gewahrsam genommen, weil die Polizei es für möglich hielt, sie könne aus Protest gegen den anstehenden Atommülltransport nach Gorleben Ordnungswidrigkeiten begehen.

G8-Gegner freigesprochen

(ND). In einem der letzten Prozesse wegen Protesten zum G8-Gipfel in Heiligendamm sind zwei Aktivisten vom Amtsgericht Bad Doberan freigesprochen worden. Nach Polizeiaussagen hätten sich die beiden während eines Vorbereitungscamps 2006 als Wortführer einer Gruppe betätigt, die gegen Polizisten vorgegangen sind, um das Abfilmen ankommender Teilnehmer zu stören. Der Hauptbelastungszeuge hatte zum Prozess ein Foto der fraglichen Situation mitgebracht, auf dem er einen der Angeklagten wiedererkannt haben will. Der Mensch auf dem Foto war aber jemand anderes. Auch der zweite Angeklagte konnte nicht verurteilt werden, weil er sich zur Tatzeit in Frankreich aufhielt.

Kurdenproteste

(ND). Nach dem Verbot der kurdischen Partei DTP und den Massenprotesten in der Türkei demonstrierten auch in mehreren deutschen Städten wie Freiburg und Frankfurt am Main Kurden gegen die Verbotsentscheidung. Die Demonstranten wandten sich auch gegen die Verschlechterungen der Haftsituation des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan.

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