- Politik
- Verfassungsgericht verhandelt über umstrittene Datenspeicherung
Argumente gegen »Dammbruch«
Kritiker bewerten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung als Beschneidung der Bürgerrechte
Etwa 35 000 Bürger haben in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen das sogenannte »Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung« eingereicht. Als »Dammbruch« hinsichtlich des Schutzes der Grundrechte wurde die Vorratsdatenspeicherung gestern im Karlsruher Gerichtssaal von den Beschwerdeführern und etlichen Sachverständigen charakterisiert. Kritische Nachfragen von der Richterbank zeugten ebenso von Besorgnis.
Früh begann der Tag für so manchen Beschwerdeführer in Karlsruhe. Um 8 Uhr gaben Juristen und Journalisten, ein Internet-Unternehmer, ein Steuerberater und Grünen-Chefin Claudia Roth bei einer Pressekonferenz Auskunft, warum sie gegen die Vorratsdatenspeicherung vor Gericht gezogen sind. Das Stichwort »Dammbruch«, das dabei mehrmals fiel, nahm im Gerichtssaal der langjährige Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) auf. Er begründete das so: Jeder Bürger werde durch das Gesetz wie ein potenzieller Straftäter behandelt. Früher habe das Prinzip der Datensparsamkeit gegolten, heute solle jeder »elektronische Atemzug« gespeichert werden. Die Grundrechtsverletzung entstehe nicht erst durch den Abruf solcher Daten, sondern bereits durch deren Speicherung. »Was soll denn noch alles gespeichert werden? Flugdaten, Reisedaten, Bahndaten, Pkw-Daten, die Ausleihe von Büchern?«, fragte Hirsch. »Wo soll denn die Grenze gezogen werden?«
Richteri...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.