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  • Verfassungsgericht verhandelt über umstrittene Datenspeicherung

Argumente gegen »Dammbruch«

Kritiker bewerten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung als Beschneidung der Bürgerrechte

Etwa 35 000 Bürger haben in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen das sogenannte »Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung« eingereicht. Als »Dammbruch« hinsichtlich des Schutzes der Grundrechte wurde die Vorratsdatenspeicherung gestern im Karlsruher Gerichtssaal von den Beschwerdeführern und etlichen Sachverständigen charakterisiert. Kritische Nachfragen von der Richterbank zeugten ebenso von Besorgnis.

Demonstration von Antideutschen am 13.12. in Hamburg gegen »Antisemitismus von links«
Demonstration von Antideutschen am 13.12. in Hamburg gegen »Antisemitismus von links«

Früh begann der Tag für so manchen Beschwerdeführer in Karlsruhe. Um 8 Uhr gaben Juristen und Journalisten, ein Internet-Unternehmer, ein Steuerberater und Grünen-Chefin Claudia Roth bei einer Pressekonferenz Auskunft, warum sie gegen die Vorratsdatenspeicherung vor Gericht gezogen sind. Das Stichwort »Dammbruch«, das dabei mehrmals fiel, nahm im Gerichtssaal der langjährige Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) auf. Er begründete das so: Jeder Bürger werde durch das Gesetz wie ein potenzieller Straftäter behandelt. Früher habe das Prinzip der Datensparsamkeit gegolten, heute solle jeder »elektronische Atemzug« gespeichert werden. Die Grundrechtsverletzung entstehe nicht erst durch den Abruf solcher Daten, sondern bereits durch deren Speicherung. »Was soll denn noch alles gespeichert werden? Flugdaten, Reisedaten, Bahndaten, Pkw-Daten, die Ausleihe von Büchern?«, fragte Hirsch. »Wo soll denn die Grenze gezogen werden?«

Richteri...


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