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Im Zweifel für die Kirche?
Der Sonntagsstreit und andere Streiflichter eines Kulturkampfes
Pünktlich zum Beginn der Weihnachtszeit konnten die beiden christlichen Großkirchen einen wichtigen juristischen Sieg verbuchen. Am 1. Dezember gab das Bundesverfassungsgericht den Beschwerden der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und des Erzbistums Berlin gegen die Ladenöffnungsmöglichkeiten in Berlin speziell an allen vier Adventssonntagen statt und verwarf diese Praxis als nicht verfassungsgemäß.
Auch die Gewerkschaften begrüßten das Urteil und in den Medien wurde es überwiegend positiv kommentiert. Ein Riegel gegen hemmungslosen Konsumismus, gegen immer rigorosere Ausbeutung der im Handel Beschäftigten – was wäre an einer solchen »vernünftigen« Entscheidung der Karlsruher Richter auszusetzen?
Indes: Den klagenden Kirchen ging es mitnichten um den Schutz der Verkäuferinnen und Verkäufer. Das wäre auch kaum zu erwarten angesichts der restriktiven arbeitsrechtlichen Regelungen für Mitarbeiter der Ki...
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