Steuerberaterkammer: Neue steuerliche Regeln für Zins & Co – Abgeltungssteuer wird wirksam

Fiskus

Mit der Abgeltungsteuer hat für Sparer und Anleger in diesem Jahr eine neue Zeitrechnung begonnen. Das Einkommen aus privaten Kapitalerträgen wird einheitlich an der »Quelle«, d. h. bei den Kreditinstituten, bei denen es anfällt, besteuert. Steuerverhindernde Haltefristen und das Halbeinkünfteverfahren haben »ausgedient«. Erste Praxiserfahrungen mit der neuen Besteuerungsart werfen u.a. Fragen zum Bestandsschutz, zum Freistellungsauftrag oder zur Steuererklärung auf, zu deren Klärung die folgenden Ausführungen beitragen möchten.

Ein Viertel auf alles: Im Einkommensteuergesetz § 20 wird genau definiert, was alles zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehört. Das sind zum Beispiel Dividenden, Einnahmen aus einer stillen Beteiligung, Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden, der Sparanteil von Kapitallebensversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, Diskontbeträge von Wechseln oder auch Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder ...


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