Hartz IV: Sanktionen der Behörde nicht einfach hinnehmen

Förderverein gewerkschaftlicher Arbeitslosenarbeit

Sie haben eine Sanktion bekommen? »Mist«, denken Sie vielleicht, »aber was in einem offiziellen Bescheid einer Behörde steht, das wird schon richtig sein«. Und vielleicht haben sie ja tatsächlich einen Fehler gemacht, wie etwa einen Termin versäumt oder auf die Einladung zu einer Maßnahme nicht reagiert. Der Förderverein gewerkschaftlicher Arbeitslosenarbeit gibt ein paar Tipps, wie man sich in einem solchen Fall zu verhalten hat.

Er empfiehlt, Kürzungen nicht einfach hinzunehmen. Viele Kürzungsbescheide sind rechtswidrig, da die Ämter die gesetzlichen Spielregeln nicht einhalten. Dazu drei Beispiele:

– Wird des ALG II um mehr als 30% gekürzt, dann muss das Amt Sachleistungen oder Gutscheine gewähren, wenn das, was man unbedingt zum Leben braucht, anders nic...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.