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Kfz-Versicherung: Stichtag 30. November verpasst – was nun?
Fahrzeughalter
Die alljährliche große Kündigungswelle in der Kfz-Versicherung ist vorbei, da der allgemein gebräuchliche Stichtag 30. November verstrichen ist. Wer von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch gemacht hat, muss nicht zwangsläufig eine komplette weitere Versicherungsperiode an den Kfz-Versicherer gebunden sein. All jene Fahrzeughalter, deren Versicherungsvertrag nicht am 31. Dezember endet, sollten ...
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