Arbeitsrechtler: Jede Bagatelle ist Einzelfall

Debatte über Kündigungen aus nichtigem Grund

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin (dpa/ND). In der Diskussion um Kündigungen wegen angeblicher Kleindiebstähle haben sich Arbeitsrechtler gegen eine gesetzliche Festlegung sogenannter Bagatell-Grenzen ausgesprochen. Was eine Bagatelle sei, müsse im Einzelfall entschieden werden, sagte der ehemalige Präsident des Bundesarbeitsgerichts, Thomas Dieterich, der »Frankfurter Rundschau«. Es sei beispielsweise ein Unterschied, ob eine Kassiererin fünf Euro aus der Kasse nehme oder eine Putzfrau fünf Euro einstecke, die sie zufällig finde.

Die Linkspartei fordert, Kündigungen auf Verdacht und bei Bagatellen per Gesetz auszuschließen. Die SPD will im Januar einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, der Arbeitgeber verpflichten soll, bei kleineren Vergehen zunächst eine Abmahnung auszusprechen. Erst im Wiederholungsfall dürfe eine Kündigung in Betracht kommen.

Die FDP bekräftigte ihre Ablehnung gesetzlicher Vorgaben. »Ein Gesetz kann nicht die Frage beantworten, bis wann eine Bagatelle vorliegt und ab wann die Grenzen überschritten sind«, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt. Der Gesetzesvorschlag der SPD sei »schlichtweg populistisch und für die Praxis sinnlos«.

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