Elena unverhältnismäßig

Weiter Kritik an Datenspeicherung / Regierung will Vorschriften überprüfen

  • Lesedauer: 2 Min.
Datenschützer wenden sich weiter gegen die umstrittene Zentralspeicherung von Arbeitnehmerdaten.

Berlin (AFP/ND). »Ich halte das für eine unverhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung«, sagte der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix am Montag der ARD zu dem neuen Erfassungssystem Elena. Er sprach sich dafür aus, das betreffende Gesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Dix kritisierte besonders, dass in den Datensätzen »auch sehr sensitive Informationen wie etwa Abmahnungen, Kündigungsgründe aus Sicht des Arbeitgebers und sogar die Beteiligung an Streiks« enthalten sein sollten. Dies sei vor der Verabschiedung der Neuregelung nicht hinreichend bekannt gewesen. Das Bundesarbeitsministerium bekräftigte, die Vorschriften zu Elena würden daraufhin überprüft, welche Daten tatsächlich unerlässlich seien. »Die gesamte Liste der Daten wird durchgeschaut«, sagte ein Ministeriumssprecher. Dabei würden auch Datenschützer und Gewerkschaften einbezogen. Grundsätzlich wolle die Regierung an dem Erfassungssystem festhalten.

Seit Beginn des Jahres müssen alle Firmen die Einkommensdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Durch den Elektronischen Entgeltnachweis (Elena) sollen Anträge auf staatliche Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld schneller bearbeitet werden. Betroffen sind davon in Deutschland bis zu 40 Millionen Beschäftigte.

Zur heiklen Frage der Erfassung von Streiktagen sagte der Ministeriumssprecher, hier sei bereits eine Entscheidung gefallen: Fehlzeiten sollten nicht mehr aufgeschlüsselt werden, sondern nur pauschal gemeldet werden. Damit würden Streiktage nicht mehr eigens ausgewiesen. Der Sprecher wies darauf hin, dass sämtliche Daten nach einer bestimmten Frist auch wieder gelöscht würden. Sie könnten auch nicht beliebig und von jedermann abgefragt werden. Der Sprecher betonte außerdem, dass Fehlzeiten auch bislang schon in Zusammenhang mit Anträgen auf Arbeitslosengeld I abgefragt worden seien.

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