Unterhalt kann auch bei Krankheit zeitlich befristet werden
Urteil
Nach einer Scheidung kann der Unterhalt für die Ex-Frau auch dann zeitlich befristet werden, wenn sie krank ist. Das geht aus einem Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hervor.
Nach Auffassung der Richter ist die »fortwirkende eheliche Solidarität« grundsätzlich zeitlich begrenzt. Auch bei Krankheit bestehe in der Regel keine dauerhafte Unter...
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