Baumkontrolleur haftet

Sturmschaden

Die kalte Jahreszeit ist oft von Stürmen mit erheblichem Baumschadenbegleitet. Die Gemeinde muss dann für den Schaden haften und Schmerzensgeld zahlen, wenn ein durch sie beauftragter Baumkontrolleur hätte erkennen müssen, dass der Baum morsch ist. So ein Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 10. Juli 2009 Az. 5 U 334/08, laut Deutscher Anwaltauskunft.

Das Auto des Klägers wurde auf einer Bundesstraße von einer umstürzenden Pappel getroffen. Er wurde schwer verletzt, der Pkw beschädigt. Die Pappel war...


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