Bundesarbeitsgericht: Chef darf weniger verdienen als seine Untergebenen
Arbeitsentgelt
Der Chef einer Ausbildungswerkstatt des Bundes kann weniger als die ihm unterstellten Ausbilder verdienen. Die Vertragsparteien hätten bei der Überleitung der Arbeitsverhältnisse in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst die Grenzen der Tarifautonomie nicht überschritten, entschied kürzlich das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (A...
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