Es darf auch sonntags musiziert werden

Bundesverfassungsgericht

Eine 16-jährige Berlinerin sollte 50 Euro zahlen, weil sie sonntags Präludien von Bach geübt hatte – nun hat das Bundesverfassungsgericht der jungen Musikerin recht gegeben. In einem kürzlich veröffentlichten Beschluss hoben die Karlsruher Richter Entscheidungen der Berliner Justiz auf, die die einstündigen Klavierübungen einer 16-Jährigen an einem Sonntag im Februar 2008 als »erhebliche Ruhestörung« eingestuft und ihr eine Geldbuße auferlegt hatte. Für die musikbegeisterte Familie sei nicht vorhersehbar gewesen, dass die sonntägliche Übungsstunde strafwürdig sein könnte, urteilte das Gericht.

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