Obdachlose: Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf eine eigene Wohnung

Soziales

Hartz-IV-Empfänger dürfen nicht aus Kostengründen in eine Obdachlosenunterkunft verwiesen werden. Sie haben laut einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen das Recht, sich auf Kosten der Allgemeinheit eine eigene Wohnung zu mieten. Die Miete müsse allerdings »angemessen« sein, das heißt, der ortsüblichen Referenzmiete entsprechen, so ein Beschluss des Landess...


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