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Seenprivatisierung im Fluss?
Schutz vor Verkauf an Privateigentümer wäre nicht billig
Mit der Privatisierung von Gewässerflächen soll jetzt offenbar erneut Ernst gemacht werden. Das Land könnte das verhindern – doch das würde Geld kosten.
Rund 15 000 Hektar Seen- und Teichflächen des Bundeslandes sind im Eigentum eines Bundes, der dieses Vermögen aber loswerden will. Das Land Brandenburg hat sich bislang immer gegen eine Privatisierung ausgesprochen. Doch Worte reichen da jetzt offenbar nicht mehr.
Wie die bundeseigene Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) Ende vergangener Woche mitteilte, sei den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern der Vorschlag unterbreitet worden, die Seen zu erwerben. Damit könne eine Privatisierung umgangen werden. Diese Wasserflächen stammen aus früherem Treuhandbesitz.
Beide ostdeutsche Bundesländer haben sich in der Vergangenheit dafür eingesetzt, diese Seen kostenlos übertragen zu bekommen. Der Bund aber, der von privater Seite dafür Geld geboten bekam, will auf die Summen nicht verzichten. So wurden in den vergangenen Jahren rund 14 900 Hektar Wasserfläche in Ostdeutschland privatisiert – allein in Brandenburg knapp 10 000 Hektar.
Das hat Proteste bei den Anwohnern ausgelöst, die ihre Rechte auf Nutzung eingeschränkt sehen. Baden, befahren und angeln könnten durch die Neu-Eigentümer kostenpflichtig gemacht, eingeschränkt oder verboten werden. Vor einem halben Jahr wurde auf diesen Druck hin die Privatisierungsaktion vorläufig erst einmal gestoppt. Seit Oktober verhandeln Bund und Länder über eine Neuregelung des Verfahrens.
Um Bewegung in die Sache zu bekommen, hat das Brandenburger Umweltministerium vor einiger Zeit vorgeschlagen, Kommunen ein Vorkaufsrecht für diese Seen einzuräumen. Damit wäre die finanzielle Last vom Land genommen und der kommunalen Ebene aufgebürdet. Daher könne vor der beabsichtigten Privatisierung den ortsansässigen Kommunen ein Kaufangebot unterbreitet werden, hieß es in diesem Vorschlag. Als zweite Möglichkeit vor der Privatisierung käme in Betracht, dass das Vermögensamt BVVG den ortsansässigen Fischern Pachtverträge anbietet. »Erst wenn beide Varianten nicht greifen, wird ausgeschrieben.«
Im vergangenen Jahr hat eine Petition mit 90 000 Unterstützern vor dem Bundestag gegen den weiteren Verkauf an private Eigentümer protestiert. Die Unterstützer fordern, diese Naturräume in öffentlicher Verwaltung zu belassen. Ziel sei es, die Gewässer im Sinne eines öffentlichen Allgemeingutes als Verwaltungsvermögen anzusehen, das Gemeinden, Städten, Kreisen oder Ländern als Eigentum kostenlos übertragen werden kann.
Das Land Brandenburg hat mit Stand von Ende vergangenen Jahres für 5467 so genannte Gewässerflurstücke (d.h. Seen oder Teiche), die als Gewässer erster Ordnung eingestuft sind, die (kostenlose) Vermögenszuordnung beantragt. Sie bedecken zusammen 10 787 Hektar. Davon sind 5166 Wasserflächen mit insgesamt 7316 Hektar dem Land zugeordnet worden. Über 301 dieser Seen mit zusammen beträchtlichen 3471 Hektar sei »noch nicht abschließend entschieden worden«.
Von 6602 Wasserflächen zweiter Ordnung mit zusammen 2207 Hektar wurde die Hälfte dem Land zugeordnet. Die übrigen würden sich »gleichfalls noch im Verfahren« befinden. Die Landesregierung könne dort unterstützend eingreifen, wo Probleme aus Sicht der Fischer oder Kommunen auftreten, hieß es weiter. Als Beispiel nannte das Ministerium die »Schlaubetalfischer«. Dort sei es gelungen, die Privatisierung zu verhindern und mit der BVVG einen Pachtvertrag über zwölf Jahre für die Fischer auszuhandeln.
Die BVVG hatte Ende vergangener Woche darauf hingewiesen, dass es ein in der brandenburgischen Verfassung garantiertes Zutrittsrecht zu Seeufern gibt, das durch die Privatisierung nicht eingeschränkt wird. Wie das Innenministerium allerdings vor der jüngsten Landtagswahl klarstellte, ist dieses Recht vom Bürger nicht einklagbar. Wie der damalige Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage mitteilte, wird dieses Recht »überwiegend als Staatsziel angesehen«. Und solche Staatsziele richten sich Schönbohm zufolge »nicht an Bürger, sondern an staatliche Organe«.
Der SPD-Abgeordnete Jens Klocksin hatte darauf hingewiesen, dass in Potsdam der Uferweg am Griebnitzsee als auch der öffentliche Seezugang in Groß Glienicke durch private Anlieger versperrt worden ist, und ob diese Vorgänge mit der Landesverfassung und hier ihrem Artikel 40 in Einklang stehen. In diesem Zusammenhang erinnerte er an den Verkauf brandenburgischer Seen durch Bundesgesellschaften, »was ebenfalls zum Ausschluss der Öffentlichkeit von Seeufern führen würde«. Aus dem Wortlaut dieser Verfassungsnorm ergab sich laut Ministerium, dass lediglich der Zugang zum See freigehalten bzw. eröffnet werden muss. »Es bedeutet aber nicht, dass es möglich sein muss, dass alle Uferstellen aller Seen betreten werden können.«
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