Umtausch von Gutscheinen in Geld wird nur selten gewährt
Verbraucherzentrale
Wenn ein Geschenk nicht ganz den Geschmack des Beschenkten trifft, stellt sich die Frage nach einem Umtausch. Bei Fernabsatzgeschäften gibt es ein Widerrufsrecht für unbenutzte Waren. Doch auch in Geschäften sind die meisten Händler aus Kulanz zum Umtausch bereit, so die Verbraucherschützer.
Nicht nur zu Weihnachten gibt es Geschenke von Familie und Freunden – aber nicht alle gefallen. Viele Händler zeigen sich kulant und tauschen unliebsame Weihnachtsgeschenke problemlos um. Doch zurücknehmen wird ein Händler nur, was nach dem Kauf noch versiegelt, nicht angeschmutzt und beschädigt ist, und zwar zu seinen Bedingungen. Statt einer Kaufpreiserstattung kann er auch einen Gutschein ausstellen. Deshalb sind jene Käufer gut beraten, die schon beim Kauf ein Umtauschrecht gegen Bares auf dem Kaufbeleg vereinbart haben.
Schenker, die ihre Überraschungen im Internet, per Katalog oder am Telefon geordert haben, sollten darüber hinaus folge...
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