Finanzämter: Steuerbescheide auf Vorläufigkeitsvermerk prüfen
Fiskus
Die Gesetzeslage ist oftmals strittig und Finanzämter setzen immer weniger Bescheide endgültig fest. Jetzt kommt auch noch der Solidaritätszuschlag hinzu.
Das Steuerrecht ist besonders in Deutschland sehr kompliziert, einzelne Gesetzgebungsverfahren werden zunehmend hektischer umgesetzt. Kein Wunder, dass Finanzämter immer öfter die Abgaben aufgrund umstrittener gesetzlicher Regelungen berechnen. Daher ergehen Einkommensteuerbescheide zu vielen Anwendungsregeln nur noch vorläufig, worauf die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Hannover aus aktuellem Anlass hinweist.
Mit dem begrenzten Abzug von Kosten für das heimische Arbeitszimmer, Versicherungsaufwendungen, dem Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder, dem Abzug von privaten Steuerberatungskosten und weiteren Themen sind derzeit insgesamt zehn Punkte strittig, zu denen Einkommensteuerbescheide einen Vorläufigkeitsvermerk erhalten. Ein aktueller Erlass der Bundesfinanzministeriums (Az. IV A 3 - S-0338/07/10010) fügt nun mit dem Solidaritätszuschlag einen weiteren Streitpunkt hinzu. Damit ergehen Einkommen- und Körperschaftsteuer...
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