Energieeinsparverordnung: Kein Grund zur Eile bei Nachtspeicheröfen
Heizung
Die seit 1. Oktober vergangenen Jahres geltende Energieeinsparverordnung EnEV 2009 regelt nicht nur die energetischen Vorgaben für neue Gebäude, sondern umfasst auch Nachrüstpflichten für Bestandsgebäude. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein hin.
»Für einige Verunsicherung sorgt dabei Paragraf 10. Er regelt die Abschaltung von elektrischen Nachtspeicheröfen«, so Baufachanwalt Kay Prochnow. »Hier sind alle Wohnhäuser mit mehr als fünf Wohnungen betroffen, speziell also Wohneigentumsanlagen, aber auch Reihen- oder Kettenhaussiedlungen, die nach dem Wohneigentumsgesetz (WEG) gebaut und nicht real geteilt wurden. Die Besitzer dieser Wohnungen müssen in den nächsten Jahren ihre Nachtspeicheröfen modernisieren. Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen dagegen nichts andern.«
Ab dem Jahr 2020 müssen alle elektrischen Speicherheizsysteme, die älte...
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