Stasi kein Grund für Mandatsverlust
Experten-Anhörung zum neuen Brandenburger Abgeordnetengesetz
Potsdam (dpa/ND). Brandenburgische Landtagsabgeordnete mit Stasi-Vergangenheit können aus Expertensicht nicht zur Mandatsniederlegung gezwungen werden. Das ist das Ergebnis der gestrigen Anhörung des Hauptausschusses des Parlaments. Einen entsprechenden Passus im Gesetzentwurf der CDU wiesen die eingeladenen Vertreter aus Wissenschaft und Politik als nicht verfassungskonform zurück. Das neue Gesetz, für das auch SPD, LINKE und Grüne einen gemeinsamen Entwurf eingereicht haben, sieht die Überprüfung Abgeordneter auf eine frühere Stasi-Tätigkeit vor. In der kommenden Woche wird sich der Landtag mit den Entwürfen befassen.
Die Fraktionsvorsitzende der LINKEN, Kerstin Kaiser, erklärte, dass der Gesetzentwurf der CDU als nicht mit der Verfassung des Landes Brandenburg vereinbar qualifiziert worden sei. Das gleiche gelte für den zur nächsten Landtagssitzung vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes, der den Ausschl...
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