»Legenden des Arbeitsrechts«: Hartnäckige Rechtsirrtümer in kleineren Betrieben weit verbreitet
Arbeitsverhältnis
Gerade in mittelständischen Betrieben halten sich nach wie vor hartnäckig weit verbreitete Irrtümer über arbeitsrechtliche Grundlagen und Vorschriften. Dies, so der Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht Matthias W. Kroll, gelte sowohl auf der Arbeitgeber-, als auch der Arbeitnehmerseite, zumal hier häufig hinzukomme, dass mangels eines Betriebsrates, der sich in der Regel in arbeitsrechtlichen Fragen bestens auskennt, den Arbeitnehmern hier auch in der Regel keine weitere Hilfestellung zur Seite stehe.
Besonders weit verbreitet sind in kleineren und mittleren Unternehmen geradezu »legendenhaft« folgende Irrtümer:
Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer kann nicht gekündigt werden.
Dies ist falsch. Eine Krankheit kann den Ausspruch einer Kündigung nicht verhindern. Ein Arbeitgeber kann grundsätzlich auch während einer Krankschreibung eine Kündigung aussprechen; dies macht die Kündigung nicht per se unwirksam.
Jede Kündigung muss eine ...
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