Lebenslange Haft für Briefbombenattentat
Landgericht bescheinigte dem Täter schwere Persönlichkeitsstörung, doch volle Verantwortung für die Tat
Interessiert, doch ohne sichtbare Regung, lauschte Peter J. der etwa 30-minütigen Urteilsbegründung. Anschließend bedankte er sich per Handschlag bei seinen Verteidigern und zeigte ein fröhliches Lachen. Lebenslange Haft lautet das Urteil für den 34-Jährigen, der seine damals zwölfjährige Nichte Charlyn mit einer Briefbombe lebensgefährlich verletzte.
Das Verbrechen war von J. lange und in allen Details vorbereitet worden, erläuterte die Vorsitzende Richterin Angelika Dietrich die Entscheidung der Kammer. Der Anschlag sollte sich gegen seine Stiefschwester und ihren Mann richten, er traf die Tochter. Angeblich sollten die Eltern für einen Wohnungseinbruch und einen missratenen Autokauf verantwortlich sein.
Dafür hasste er sie und wollte sie bestrafen, selbstherrlich, arrogant und skrupellos. Im Herbst 2008 beschloss der arbeitslose J., sein Vorhaben in die Tat umzusetzen. Im Wald testete er verschiedene Explosionssätze und verfeinerte von Mal zu Mal die Sprengtechnik. Dann konstruierte er drei Sprengfallen mit hoher Präzision. Am 27. November 2008 deponierte er die erste Bombe als Weihnachtsgrußbrief getarnt im Briefkasten der Familie in Rudow. Dazu musste er den Briefkasten öffnen und den Zünder so anbringen, dass die Ladung beim Herausnehmen des Briefes explodiert. Die zweite Sprengfalle war als Blechbüchse getarnt auf dem Auto der Familie abgestellt, für die dritte Bombe hatte er keine Verwendung und legte sie in einen Kleidercontainer. Als der Vater die Büchsenbombe auf dem Auto entdeckte, legte er sie auf den Rücksitz und brachte sie am Nachmittag zur Polizei. Der Zünder war, wie sich hinterher herausstellte, vom Täter versehentlich abgeschaltet worden. Bei der Polizei erkannte man die Gefahr und raste zur Wohnung der Familie. Da war es schon zu spät. Als Charlyn gegen 16.20 Uhr den Briefkasten öffnete, explodierte er. Der Arm des Mädchens wurde zerfetzt, Splitter bohrten sich in ihren Körper. Nur durch schnelles Eingreifen von Nachbarn, Rettungsdienst und Unfallchirurgie konnte ihr Leben gerettet werden. Die Schäden werden sie ein Leben lang begleiten. »Es war ein Rachefeldzug«, sagte die Richterin. »Die Tat war zutiefst menschenverachtend und besonders heimtückisch.«
Deshalb sei der Tatbestand des versuchten Mordes in vollem Umfang erfüllt. Der Tod war klar eingeplant, somit handele es sich um einen bedingten Tötungsvorsatz. Eine lebenslange Haftstrafe sei die einzige Konsequenz. Das Gericht bescheinigte dem Attentäter eine schwere Persönlichkeitsstörung, dennoch sei er für die Tat voll verantwortlich. Er habe nicht die Nichte treffen wollen, es tue ihm leid, hatte J. in seinem Schlusswort erklärt. Zur Urteilsverkündung war davon nichts zu spüren. Eine schwere Schuld des Verurteilten erkannte das Gericht nicht, ebenso nicht die Notwendigkeit der Sicherheitsverwahrung.
Die Verteidiger, die auf eine Strafe für schwere Körperverletzung plädiert hatten, kündigten Revision gegen das Urteil an.
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