Kfz-Garantievertrag: Inspektion nur beim Verkäufer?

Bundesgerichtshof

Bei einem Autohändler mit Mercedes-Vertragswerkstatt hatte Herr N. einen zehn Jahre alten Mercedes Benz C 280 mit 88 384 Kilometern auf dem Tacho gekauft. Der Verkäufer gewährte auf bestimmte Bauteile eine Garantie, die der Hersteller mit übernahm.

Die Garantiebedingungen schrieben dem Käufer vor, sämtliche Inspektionen und Reparaturen beim Verkäufer oder beim Garantiegeber Daimler durchzuführen. Wenn das nicht möglich war, sollte er vor dem Auftrag an eine andere Werkstatt eine »Freigabe« des Verkäufers oder von Daimler einholen. Nur bei Vorlage einer R...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.