Kfz-Garantievertrag: Inspektion nur beim Verkäufer?
Bundesgerichtshof
Bei einem Autohändler mit Mercedes-Vertragswerkstatt hatte Herr N. einen zehn Jahre alten Mercedes Benz C 280 mit 88 384 Kilometern auf dem Tacho gekauft. Der Verkäufer gewährte auf bestimmte Bauteile eine Garantie, die der Hersteller mit übernahm.
Die Garantiebedingungen schrieben dem Käufer vor, sämtliche Inspektionen und Reparaturen beim Verkäufer oder beim Garantiegeber Daimler durchzuführen. Wenn das nicht möglich war, sollte er vor dem Auftrag an eine andere Werkstatt eine »Freigabe« des Verkäufers oder von Daimler einholen. Nur bei Vorlage einer R...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.