Wenn die Miete zu hoch ist
Hartz IV
Hartz-IV-Empfänger müssen auch in andere Stadtteile umziehen. Wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel kürzlich entschied, rechtfertigen selbst jahrzehntelange persönliche und familiäre Bindungen nicht den Verbleib in einer zu teuren Wohnung. Wer erst kurz vor Beginn des Hartz-IV-Bezugs eine neue Wohnung bezogen hat, hat nach einem weiteren Urteil in der Regel sechs Monate Zeit, unangemessen hohe Mietkosten zu senken. (Az: B 4 AS 27/09 R und B 4 AS 19/09 R).
Im ersten Fall hatte die Familie eines Arbeitslosen aus dem Essener Stadtteil Kettwig geklagt. Zur Begründung verwies sie u.a. auf ihre lang...
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